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» Das Kriegsrecht

Die Polnische Vereinigte Arbeiterpartei, deren Tätigkeit während des Kriegsrechts ebenfalls kurzfristig suspendiert worden war, besaß kein Konzept zur inneren Erneuerung des Landes. Im gesamten Land herrschten Sonderregelungen, eine Ausgangssperre ab 22:00 Uhr, enorme Polizeikontrollen an wichtigen Verkehrsknotenpunkten und Panzerpräsenz in den Zentren der Großstädte. Selbst die Fernsehmoderation wurde von uniformiertem Personal übernommen.

Mit Beginn des Kriegszustandes wurde in Polen eine Postzensur eingeführt. Die Telefonverbindungen zwischen den Großstädten wurden nach Verhängung des Kriegsrechts für 29 Tage vollständig abgeschaltet. Später wurden in allen Fernmeldeämtern automatische Ansagen geschaltet, die jeden Benutzer im Minutentakt mit der Durchsage "Kontrolliertes Gespräch" ("rozmowa kontrolowana") informierten. Auch wenn nicht wirklich jedes Gespräch abgehört wurde, so diente dieses Vorgehen doch der Einschüchterung.

Während des Kriegszustandes gab es Reisebeschränkungen. Man musste eine Genhmigung für die Reise in einen anderen Ort haben.

Aber auch die Machthaber selbst hatten Probleme. Es kam zu internen Machtkämpfen zwischen sogenannten "Falken" und "Tauben" innerhalb der kommunistischen Führung, deren Höhepunkt die Ermordung des oppositionellen Priesters Jerzy Popiełuszko durch Angehörige des Sicherheitsapparates Służba Bezpieczeństwa (SB, poln. für Sicherheitsdienst, von 1956 bis 1990 der staatliche Nachrichtendienst) war.

Gegen Ende des Ausnahmezustandes versuchte man Wege der Verständigung mit den gesellschaftlichen Kräften, die nicht zur Solidarność gehörten, zu finden. Im wirtschaftlichen Sektor begann man mit zaghaften Reformen, deren Erfolge aber zu wünschen übrig ließen. Am 22. Juli 1983 hob die Regierung offiziell das Kriegsrecht auf.

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