Die Polnische Vereinigte Arbeiterpartei, deren Tätigkeit während des
Kriegsrechts ebenfalls kurzfristig suspendiert worden war, besaß kein Konzept
zur inneren Erneuerung des Landes. Im gesamten Land herrschten Sonderregelungen,
eine Ausgangssperre ab 22:00 Uhr, enorme Polizeikontrollen an wichtigen
Verkehrsknotenpunkten und Panzerpräsenz in den Zentren der Großstädte. Selbst
die Fernsehmoderation wurde von uniformiertem Personal übernommen.
Mit Beginn des Kriegszustandes wurde in Polen eine Postzensur
eingeführt. Die Telefonverbindungen zwischen den Großstädten wurden nach Verhängung
des Kriegsrechts für 29 Tage vollständig abgeschaltet. Später wurden in
allen Fernmeldeämtern automatische Ansagen geschaltet, die jeden Benutzer
im Minutentakt mit der Durchsage "Kontrolliertes Gespräch" ("rozmowa kontrolowana")
informierten. Auch wenn nicht wirklich jedes Gespräch abgehört wurde, so
diente dieses Vorgehen doch der Einschüchterung.
Während des Kriegszustandes gab es Reisebeschränkungen. Man musste eine Genhmigung für die Reise in einen anderen Ort haben.
Aber auch die Machthaber selbst hatten Probleme. Es kam zu internen Machtkämpfen
zwischen sogenannten "Falken" und "Tauben" innerhalb der kommunistischen
Führung, deren Höhepunkt die Ermordung des oppositionellen Priesters Jerzy
Popiełuszko durch Angehörige des Sicherheitsapparates Służba
Bezpieczeństwa (SB, poln. für Sicherheitsdienst, von 1956 bis 1990
der staatliche Nachrichtendienst) war.
Gegen Ende des Ausnahmezustandes
versuchte man Wege der Verständigung mit den gesellschaftlichen Kräften,
die nicht zur Solidarność gehörten, zu finden. Im wirtschaftlichen
Sektor begann man mit zaghaften Reformen, deren Erfolge aber zu wünschen
übrig ließen. Am 22. Juli 1983 hob die Regierung offiziell das Kriegsrecht
auf.
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